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Nautische Schallsignale

Schallsignale:
Einzelne Schallsignale unterscheiden sich aufgrund der Dauer. Wir unterscheiden kurze und lange Töne. Komplette Signale setzen sich aus Kombinationen dieser Töne zusammen.

Ein kurzer Ton dauert etwa 1 Sekunde.
Ein langer Ton dauert etwa 4 bis 6 Sekunden.

Schallsignale Binnenschifffahrt
Signale Bedeutung
Achtung
Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord
Ich richte meinen Kurs nach Backbord
Meine Maschine geht rückwärts
Ich bin manövrierunfähig

Mehr als 5 kurze Töne:
Kollisionsgefahr

Folge langer Töne:
Notsignal

Gruppe von Glockenschlägen:
Notsignal
Die Schallsignale der Großschifffahrt für das Wenden über Backbord- oder Steuerbordbug:
Ich wende über Steuerbord
Ich wende über Backbord
Zeichen bei der Einfahrt in und der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen:
Ich will Kurs nach Steuerbord richten
Ich will Kurs nach Backbord richten
Ich will überqueren
Seeschifffahrt:
Achtung
Warnsignal
Kursänderung:
Ich ändere Kurs nach Steuerbord
Ich ändere Kurs nach Backbord
Meine Maschine geht rückwärts
Aufforderungssignale:
Ausweichpflicht nachkommen
Anhalten
Signale bei schlechter Sicht:

mindestens alle 2 Minuten
Maschinenfahrzeug in Fahrt durchs Wasser

mindestens alle 2 Minuten
Maschinenfahrzeug in Fahrt, keine Fahrt durchs Wasser

mindestens alle 2 Minuten
manövrierunfähig / tiefgangsbehindert / Schlepper / Schubschiff / Segelschiff in Fahrt / Fischendes Fahrzeug / manövrierbehindert in Fahrt oder vor Anker

mindestens alle 2 Minuten
letztes bemanntes Fahrzeug eines Schleppzuges

mindestens 1x pro Minute
Ankerlieger unter 100 m Länge

mindestens 1x pro Minute
Ankerlieger über 100m Länge
Warnsignal eines Ankerliegers
Ankerliegen im Nebel auf Seeschifffahrtsstraßen:
Ein Fahrzeug vor Anker muß bei verminderter Sicht mindestens jede Minute etwa 5 Sekunden lang die Glocke rasch läuten. Ein Fahrzeug von weniger als 12 m Länge braucht das obenerwähnte Signal nicht zu geben, muß aber dann mindestens alle 2 Minuten ein anderes kräftiges Schallsignal geben. Auf Seeschifffahrtsstraßen muß ein Fahrzeug von 12 und mehr Metern Länge mit baumustergeprüften und vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie zugelassenen Schallsignalanlagen (Pfeife und Glocke) ausgerüstet sein.
Überholsignale:
Ich will an Ihrer Steuerbordseite überholen
Ich will an Ihrer Backbordseite überholen
Zustimmung des zu überholenden Fahrzeuges zum Überholen
"Bleib-weg-Signal” Binnen und See:

5x in Folge mit 2 sek Pause
Brand- und Explosionsgefahr! Abstand halten!